G H O S T r o c k t i m
appaloosa old-time
Historische Blutlinien
7 Generationen Appaloosa
Old-Line | Old-Foundation/F7
Kein Problem kann mit derselben Bewusstseinsebene gelöst werden, die es geschaffen hat.
Albert Einstein
Registrierungen
Einige Register verlangen keine Dokumentation und/oder DNA-Profilierung,
um einen Hund oder seine Nachkommen als reinrassig zu registrieren.
In der Regel erfolgt die Registrierung,
um an Ausstellungen oder Prüfungen teilnehmen zu dürfen,
um Blutlinien aufzuzeichnen und zu schützen,
um angeben zu können, dass man einen registrierten Hund besitzt,
und/oder um Hunde zu einem besseren Preis verkaufen zu können.
ASCA
WICHTIGSTE und WIRKLICHE
Registrierungstelle für Australian Shepherds
Australian Shepherd Club von Amerika (ASCA)
- Der ASCA ist das erste und einzige Register für den Australian Shepherd und ist auch das angesehenste und zuverlässigste
Register für die Australian Shepherd Rasse.
- Besitzer müssen Mitglieder sein, ASCA ist ein gemeinnütziges Register
- Der Hund muss von ASCA-registrierten Elterntieren oder von ausländischen Elterntieren, die bei einem anderen anerkannten
Register registriert sind, geboren werden
- Für alle Registrierungen müssen unveränderte, stehende Fotos des Hundes von vorne, links und rechts eingereicht werden
- DNA-Profilierung für ausländische Registrierungen und/oder alle Zuchtväter/-mütter
- Für ausländische Registrierungen muss eine Bescheinigung über die Registrierung vorgelegt werden.
- Für die Auslandsregistrierung muss ein beglaubigter Stammbaum vorgelegt werden
- Der Züchter muss für die Auslandsregistrierung unterschreiben
- Der Hund muss ein reinrassiger Hund in Standardgröße aus bekannter Abstammung sein
(Minature/Toy Aussies, Nicht-Aussie-Rassen und reinrassige, nicht registrierte Aussies oder solche, die bei nicht akkreditierten Registern registriert sind, dürfen nicht beim ASCA registriert werden).
Zusätzliche Registrierungsstellen für den Australian Shepherd
Amerikanischer Kennel Club (AKC) - Dem FCI für Europa ähnlich
- Als größtes und bekanntestes Register führt der AKC die meisten Veranstaltungen durch, die sich in erster Linie auf Ausstellungen konzentrieren. Es ist jedoch bemerkenswert, dass der AKC sich ursprünglich weigerte, den Australian Shepherd als Rasse anzuerkennen. Erst nachdem der ASCA gegründet wurde und die Nachfrage nach dieser Rasse erkannt wurde, wurde der Australian Shepherd vom AKC als Rasse anerkannt.
- eine Mitgliedschaft des/der Besitzer(s) ist nicht erforderlich, der AKC ist ein gemeinnütziges Register
- der Hund muss auf amerikanischem Boden von AKC-registrierten Eltern geboren werden oder im Ausland von Eltern, die bei einem anderen anerkannten Register registriert sind
- DNA-Profilierung bei ausländischer Registrierung und/oder häufig verwendeten Vätern (3 oder mehr Würfe in einem Kalenderjahr oder 7 oder mehr Würfe insgesamt)
- für die ausländische Registrierung muss eine Registrierungsbescheinigung vorgelegt werden
- für die Auslandsregistrierung muss ein beglaubigter Stammbaum vorgelegt werden
- der Hund muss ein reinrassiger Australian Shepherd aus bekannter Abstammung sein, Miniatur-Australian Shepherds werden auch als Miniatur-American Shepherd anerkannt (Mischlinge und reinrassige, nicht registrierte Aussies oder solche, die bei nicht akkreditierten Registern registriert sind, dürfen nicht beim AKC registriert werden).
Zusätzliche Registrierungsstellen für den Australian Shepherd
Kanadischer Kennel Club (CKC)
- die kanadische und weniger bekannte Version des American Kennel Club. Nicht zu verwechseln mit dem Continental Kennel Club (auch als CKC abgekürzt)
- Die Mitgliedschaft des/der Besitzer(s) ist jährlich erforderlich, um den Status eines Hundes aufrechtzuerhalten. Wenn die Mitgliedschaft erlischt, muss sie rückwirkend bezahlt werden, um wieder in Kraft gesetzt zu werden (dies gilt auch, wenn die Mitgliedschaft während des Erlöschens nicht genutzt wurde).
- der Hund muss vom Züchter registriert sein
- der Hund muss auf kanadischem Boden von CKC-registrierten Elterntieren oder im Ausland von Elterntieren, die bei einem anderen anerkannten Register registriert sind, geboren sein
- keine DNA-Profilierung
- bei ausländischer Registrierung muss eine Bescheinigung über die Registrierung vorgelegt werden
- für eine ausländische Registrierung muss ein zertifizierter Stammbaum vorgelegt werden
- der Hund muss ein reinrassiger Australian Shepherd aus bekannter Abstammung sein, Miniature Australian Shepherds werden auch als Miniature American Shepherd anerkannt (Mischlinge und reinrassige, nicht registrierte Aussies oder solche, die bei nicht anerkannten Registern registriert sind, können nicht beim CKC registriert werden).
Vereinigter Kennel Club (UKC)
- die internationale und bekanntere Version als der Canadian Kennel Club, wenn auch weniger bekannt als der American Kennel Club, der sich in erster Linie auf Wettbewerbe konzentriert und nicht wie sein amerikanisches Gegenstück auf Formwertausstellungen
- Die Mitgliedschaft des/der Besitzer(s) ist nicht erforderlich.
- Der Hund muss aus einer UKC-registrierten Mutter und einem UKC-registrierten oder in einem anderen anerkannten Register eingetragenen Vater stammen oder aus einem ausländischen Register, dessen Eltern bei einem anderen anerkannten Register registriert sind.
- DNA-Profilierung für minderjährige und/oder doppelt gezeugte Würfe oder nach Ermessen von UKC
- bei ausländischer Registrierung muss eine Registrierungsbescheinigung vorgelegt werden
- für die ausländische Registrierung muss ein Stammbaum vorgelegt werden (dieser kann handschriftlich verfasst sein)
- Hund muss ein reinrassiger Australian Shepherd aus bekannter Abstammung sein, Miniature Australian Shepherds werden auch als Miniature American Shepherd anerkannt (Mischlinge und reinrassige, nicht registrierte Aussies oder solche, die bei nicht akkreditierten Registern registriert sind, können nicht bei UKC registriert werden).
Amerikanisches Rassehunderegister (ASDR)
- ein Register für verschiedene Hunderassen, darunter der Miniatur Australian Shepherd und der Weiße Deutsche Schäferhund
- eine Mitgliedschaft des/der Besitzer(s) ist nicht erforderlich
- Fotos des Hundes von der Vorderseite, der linken und der rechten Seite müssen eingereicht werden, wenn der Hund nicht im ASDR-Register und in einem anderen anerkannten Register eingetragen ist
- Unterschrift eines Tierarztes, der bescheinigt, dass der Hund als reinrassig gilt, falls keine Unterlagen vorliegen
- DNA-Profilierung für Würfe mit zwei Vätern
- Miniatur-Aussies, Nicht-Aussie-Rassen und vermutlich reinrassige, nicht registrierte Aussies können bei ASDR registriert werden.
Nationales Rassehunderegister (NSDR)
- ein Register für den Australian Shepherd und den Miniature Australian Shepherd, obwohl auch andere Hunderassen anerkannt sind
- eine Mitgliedschaft des/der Besitzer(s) ist nicht erforderlich
- keine Wurfregistrierungen
- für alle Registrierungen müssen Fotos des Hundes von vorne, links und rechts eingereicht werden
- der Hund muss von NSDR-registrierten Elterntieren oder von ausländischen Elterntieren, die bei einem anderen anerkannten Register registriert sind, geboren sein
- keine DNA-Profilierung
- Für ausländische Registrierungen muss eine Bescheinigung über die Registrierung vorgelegt werden.
Miniature Australian Shepherds und Toy Australian Shepherds sind anerkannt (Mischlinge und reinrassige, nicht registrierte Aussies oder solche, die bei nicht akkreditierten Registern registriert sind, können nicht beim NSDR registriert werden)
Kontinentaler Kennel Club (CKC)
- kürzlich gegründetes US-Register für alle Rassen. Nicht zu verwechseln mit dem Canadian Kennel Club (auch als CKC abgekürzt)
- eine Mitgliedschaft des/der Besitzer(s) ist nicht erforderlich
- 2 Unterschriften von US-Bürgern müssen bestätigen, dass der Hund reinrassig ist, wenn keine entsprechenden Unterlagen vorliegen
- 5 Fotos des Hundes müssen eingereicht werden
- keine DNA-Profilierung
- Miniature/Toy Aussies, Nicht-Aussie-Rassen, reinrassige nicht registrierte Aussies oder solche, die bei nicht akkreditierten Registern registriert sind, sowie Mischlinge können beim CKC registriert werden.
Hartspride-Hunde sind doppelt oder dreifach registriert und/oder beim ASCA, AKC und/oder CKC (Canadian Kennel Club) angemeldet. Sie sind höchstwahrscheinlich auch für UKC, ASDR, NSDR und CKC (Continental Kennel Club) geeignet. Wenn Sie möchten, dass Ihr Welpe bei einem anderen zulässigen Register registriert wird oder bei CKC/AKC außerhalb des Landes geboren wird, lassen Sie es uns bitte wissen und wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen.
Für weitere Informationen zu den Registern klicken Sie bitte auf die nachstehenden Links:
https://www.americanstockdog.org/